TECHNOLUX SYSTEMS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen TECHNOLUX SYSTEMS, Inhaber: Dejan Malenic, Kirchhainer Damm 34, 12309 Berlin und seinen Kunden über Lasergravuren, Laserbeschriftungen, Produktveredelung, technische und industrielle Kennzeichnungen, individualisierte Produkte sowie Event- und Vor-Ort-Gravuren.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich unterschieden wird. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Anfragen, Angebote und Vertragsschluss
Darstellungen von Leistungen, Referenzen und Produkten auf unserer Website sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Das Absenden des Kontaktformulars oder einer E-Mail ist lediglich eine Anfrage und führt noch nicht zum Vertragsschluss.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein konkretes Angebot von TECHNOLUX SYSTEMS annimmt oder TECHNOLUX SYSTEMS den Auftrag ausdrücklich bestätigt. Inhalt und Umfang des Vertrags ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und ergänzend aus diesen AGB.
3. Leistungsumfang und technische Besonderheiten
Maßgeblich für die geschuldete Leistung sind die individuell vereinbarten Angaben zu Produkt, Material, Motiv, Abmessungen, Positionierung, Stückzahl, Termin und Ausführung.
Lasergravuren und Laserbeschriftungen sind material- und prozessabhängig. Geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbwirkung, Kontrast, Gravurtiefe, Oberflächenbild, Materialstruktur oder Positionierung stellen keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb der üblichen und zumutbaren Toleranzen liegen und eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit oder die gewöhnliche Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen.
Bei farbabhängigen Lasermarkierungen, insbesondere auf metallischen Oberflächen, können Materialcharge, Legierung, Oberflächenzustand und Umgebungsbedingungen das Ergebnis beeinflussen. Eine exakt reproduzierbare Farbwirkung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Kundendaten, Motive und Rechte Dritter
Der Kunde stellt die für die Ausführung erforderlichen Texte, Logos, Grafiken, Dateien und sonstigen Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung und Bearbeitung der übermittelten Inhalte berechtigt ist und hierdurch keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
Wird TECHNOLUX SYSTEMS wegen einer vom Kunden schuldhaft verursachten Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hieraus entstehenden Schäden und erforderlichen Kosten.
5. Entwurfsfreigabe und Prüfung durch den Kunden
Soweit vor der Produktion ein Entwurf, eine Vorschau, ein Muster oder eine Positionierung zur Freigabe übermittelt wird, hat der Kunde insbesondere Schreibweise, Inhalt, Maße, Positionierung und Gestaltung zu prüfen. Nach ausdrücklicher Freigabe gilt die freigegebene Fassung als Produktionsgrundlage.
Fehler, die bereits in der freigegebenen Vorlage enthalten sind und von TECHNOLUX SYSTEMS technisch korrekt umgesetzt wurden, stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Gesetzliche Rechte bei von TECHNOLUX SYSTEMS zu vertretenden Fehlern bleiben unberührt.
6. Vom Kunden bereitgestellte Gegenstände und Materialien
Bei Gegenständen oder Materialien, die der Kunde zur Bearbeitung bereitstellt, hat der Kunde bekannte materialrelevante Eigenschaften, Beschichtungen, Vorbehandlungen und besondere Empfindlichkeiten mitzuteilen. TECHNOLUX SYSTEMS kann eine Testgravur oder Materialprüfung verlangen, sofern dies technisch sinnvoll und zumutbar ist.
Bei unbekannter Materialzusammensetzung oder besonderen Oberflächen kann trotz fachgerechter Bearbeitung ein materialbedingtes Risiko bestehen. Erkennt TECHNOLUX SYSTEMS ein erhebliches Risiko, wird der Kunde vor der Ausführung hierauf hingewiesen. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Bei besonders hochwertigen, seltenen oder nicht ersetzbaren Gegenständen ist der Kunde verpflichtet, TECHNOLUX SYSTEMS vor Auftragserteilung auf diesen Umstand und den besonderen Wert hinzuweisen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise angegeben; die gesetzliche Umsatzsteuer ist darin enthalten, soweit sie anfällt. Gegenüber Unternehmern werden Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Zusätzliche Kosten, etwa für Versand, besondere Verpackung, Anfahrt, Eventeinsätze oder Fremdleistungen, werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder im Angebot transparent ausgewiesen wurden.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei individuell angefertigten Leistungen kann im Angebot eine Vorauszahlung oder angemessene Anzahlung vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Leistungs- und Liefertermine
Angegebene Leistungs- oder Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung für den Beginn vereinbarter Fristen ist, dass alle für die Ausführung erforderlichen Angaben, Dateien, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlungen rechtzeitig vorliegen.
Nicht von TECHNOLUX SYSTEMS zu vertretende außergewöhnliche Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen führen. TECHNOLUX SYSTEMS informiert den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
9. Versand und Gefahrübergang
Soweit Versand vereinbart ist, erfolgen Versandart, Versandkosten und Lieferadresse nach der jeweiligen Vereinbarung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.
10. Event- und Vor-Ort-Leistungen
Bei Event- und Vor-Ort-Gravuren hat der Auftraggeber die vereinbarten organisatorischen Voraussetzungen am Einsatzort rechtzeitig sicherzustellen. Dazu können insbesondere Zugang, geeignete Arbeitsfläche, ausreichende Stromversorgung, Schutz vor Witterung sowie erforderliche Genehmigungen des Veranstalters oder Betreibers gehören.
Kann eine Vor-Ort-Leistung wegen Umständen am Einsatzort nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab. Etwaige Stornierungs- oder Ausfallbedingungen werden, sofern erforderlich, im individuellen Angebot vereinbart; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von TECHNOLUX SYSTEMS. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
12. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei berechtigten Mängeln wird TECHNOLUX SYSTEMS nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung leisten. Gesetzliche Rechte auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben nach den gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Eine darüber hinausgehende pauschale Ausschlussfrist für Mängelanzeigen wird nicht vereinbart.
13. Haftung
TECHNOLUX SYSTEMS haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, eine ausdrücklich übernommene Garantie sowie die Haftung wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über die gesetzlichen Bedingungen, Fristen und das Verfahren informiert.
Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft typischerweise individuell personalisierte Produkte und Sonderanfertigungen nach Kundenvorgabe.
Bei Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist und zum Erlöschen des Widerrufsrechts, insbesondere § 356 Abs. 5 BGB. Ein pauschaler Verzicht auf ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht wird nicht vereinbart.
Die Website von TECHNOLUX SYSTEMS dient derzeit der Information und Anfrage; durch das Absenden des Kontaktformulars wird kein Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen.
15. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von TECHNOLUX SYSTEMS.
16. Verbraucherstreitbeilegung
TECHNOLUX SYSTEMS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.